Wolfi Pokerschau-Team
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Verfasst am: 06.01.2010, 22:33 Titel: Gerichtsentscheid gegen Online Poker |
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Vor kurzem fiel eine erste Gerichtsentscheidung zu Ungunsten von Online Poker aus. Pacific Poker klagte gegen eine behördliche Auflage, die den Anbieter dazu zwang, Spielern aus Nordrhein Westfalen das Spielen von Online Poker unzugänglich zu machen. Das Oberverwaltungsgericht gab dieser Klage nicht statt und entschied, dass die Auflage der Behörde weiterhin bestehen bleibt. Diese Auflage gilt jedoch nur für den Anbieter Pacific Poker.
Zur Begründung wurde Folgendes geäußert:
…Hiervon ausgehend hat das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen, dass bei der auf der Website www.pacificpoker.com u. a. angebotenen Pokervariante “Texas Hold’em” die Entscheidung über den Gewinn bei einem Durchschnittsspieler überwiegend vom Zufall abhängt. Dabei verkennt der Senat nicht, dass sich ein überdurchschnittlich befähigter und erfahrener Spieler im Einzelfall durch geschicktes Taktieren in gewissem Umfang Vorteile gegenüber seinen Mitspieler verschaffen kann.
Das ändert aber nichts daran, dass der Erfolg beim Spiel der o. g. Pokervariante maßgeblich (d. h. überwiegend) von der Qualität der erst nach mehreren Geldeinsatz- und Austeilungsrunden zufällig erhaltenen oder aufgedeckten Karten abhängt. Da sich insgesamt 52 Karten im Spiel befinden, sind zuverlässige Vorhersagen über den Kartenwert der Mitspieler nur sehr eingeschränkt möglich, weil bei der hier in Rede stehenden Variante lediglich die fünf Gemeinschaftskarten allen Spielern bekannt sind. Über die Kartenqualität der übrigen Mitspieler kann ein durchschnittlicher Pokerspieler daher letztlich nur spekulieren. Dies gilt insbesondere beim Pokern im Internet, weil hier in aller Regel die Möglichkeit fehlt, Mimik, Gestik und Verhalten der Gegenspieler zu beobachten und zu analysieren… |
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